Start of Studies FROM Winter Semester 2015/16
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Anfertigen Ihrer Bachelorthesis. Bitte lesen Sie alle neun Schritte aufmerksam durch! Wichtig: Diese Anleitung gilt nur für Sie, wenn Sie Ihr Studium AB dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben und dementsprechend die ASPO 2015 für Sie gilt.
1. Thema überlegen
Sie überlegen sich ein Thema und unternehmen eine Vorrecherche dazu.
2. Prüfer*in suchen
Ordnen Sie Ihr Thema einem Lehrbereich zu und suchen sich eine*n Prüfer*in im jeweiligen Lehrbereich.
Der bzw. die Prüfende entscheidet, ob er oder sie die Thesisbetreuung übernimmt. Dies kann zum Beispiel vom Studienfortschritt abhängen, Sie sollten sich also in einem höheren Semester befinden.
Gemäß §26 Absatz 1 der ASPO 2015 gilt:
„Die Bachelor- oder Master-Thesis ist eine Prüfungsleistung, die zeigen soll, dass der Prüfling dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Studienfaches oder der gewählten Studienfächer mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten und schriftlich zu dokumentieren.“
3. Antrag auf Zuteilung der Bachelorthesis ausfüllen
Entsprechend ASPO 2015 §26 Absatz 3 Satz 5 gilt:
„Das Thema der Thesis ist mit dem Betreuer oder der Betreuerin, bzw. mit den Betreuern und/oder Betreuerinnen zu vereinbaren und mit einer entsprechend von dieser Seite unterzeichneten Bestätigung dem Prüfungsausschuss vorzulegen.“
Drucken Sie daher den "Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-Thesis" für die ASPO 2015 aus. Das Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Füllen Sie den oberen Teil des Antrags aus gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Prüfenden aus und lassen Sie diesen unterschreiben. Alternativ können Sie den Antrag in Absprache mit Ihrer/Ihrem Prüfenden direkt im PDF ausfüllen und die/den Prüfende/n im PDF unterschreiben lassen.
4. Antrag, Notenspiegel und Immatrikulationsbescheinigung abgeben
Bringen Sie den im oberen Teil ausgefüllten und von Ihnen und Ihrem bzw. Ihrer PrüferIn unterzeichneten Antrag ins Sekretariat des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie (Raum 02.104). Bringen Sie auch einen aktuellen Ausdruck Ihres Notenspiegels und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit. Der Prüfungsausschuss vervollständigt daraufhin den Antrag und leitet ihn an das Prüfungsamt weiter, wo die Anmeldung in WueStudy verbucht wird. Alternativ kann auch dieser Schritt per E-Mail vollzogen werden. In diesem Fall senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und von Ihnen und der betreuenden Person unterzeichneten Antrag als Scan sowie den aktuellen Notenspiegel und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung jeweils im PDF-Format per E-Mail an info-pss@uni-wuerzburg.de und Anja Harder (in CC, anja.harder@uni-wuerzburg.de).
Sie erhalten keine E-Mail-Benachrichtigung zur Weiterleitung Ihres Antrags an das Prüfungsamt. WueStudy meldet Ihnen allenfalls eine Statusänderung, Sie kontrollieren bitte unbedingt die WueStudy-Einträge (siehe 5.)
Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren wegen der verschiedenen Stationen auch mehrere Wochen dauern kann, insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit. Der Bearbeitungszeitraum der Thesis beginnt offiziell mit dem Datum der Zuteilung (Unterzeichnung durch den Prüfungsausschuss), Sie rechnen aber vorsichtshalber zehn Wochen ab Abgabe des Thesis-Antrags.
5. Anmeldung überprüfen und Bearbeitungszeitraum beachten
Das Prüfungsamt nimmt nun die Anmeldung im System vor. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Anmeldung in Wuestudy in der Rubrik "Prüfungsverwaltung > Info angemeldete Prüfungen" erscheint! Mit dem Eintrag in WueStudy gelten Sie als informiert. Die Frist wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Für Ihre Bachelorthesis sind die formalen Angaben in Wuestudy (Titel, Beginn der Bearbeitungszeit, Abgabedatum) maßgeblich. Der Bearbeitungszeitraum beträgt gemäß § 26 Absatz 5 Satz 1 der ASPO 2015 zehn Wochen ab Zuteilung des Themas.
6. Thesis verfassen, dabei mit Betreuer*in absprechen
Innerhalb der zehn Wochen, in denen Sie Ihre Thesis verfassen, sind immer wieder Absprachen mit Ihrem*r Betreuer*in nötig. Der Workload für die Bachelorthesis beträgt 300 Stunden (entspricht 10 ECTS-Punkten). Der Umfang sollte daher gemäß Studienfachbeschreibung ca. 40 Seiten betragen. Genaueres ist mit dem oder der Betreuenden zu klären!
7. Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit
Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit gilt gem. § 26 Absatz 5 Satz 4:
„Auf Antrag des Prüflings kann der jeweilige Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Betreuer oder der Betreuerin bzw. mit den Betreuern und/oder Betreuerinnen in begründeten, vom Prüfling nicht zu vertretenden Fällen die Bearbeitungszeit in der Regel um bis zu vier Wochen bei einer Bachelor-Thesis bzw. zwei Monate bei einer Master-Thesis verlängern.“
8. Vor der Abgabe Formalia beachten
Vor der Abgabe beachten Sie bitte unbedingt die Formalia, die in §26 Absatz 10 und Absatz 11 der ASPO 2015 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. März 2023) festgelegt sind:
(10) 1Die Thesis muss paginiert sowie mit einem Titelblatt und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. 2In Bachelor-Studienfächern ist eine Ausfertigung in Form einer Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium beizufügen; in Masterstudienfächern sind zwei Ausfertigungen erforderlich.3 Mit Bereitstellung einer Upload Funktion im zentral bereitgestellten IT System ist die Datei einmal hochzuladen. 4Sofern der Betreuer oder die Betreuerin der Thesis es bei der Vergabe des Themas der Thesis fordert, ist zudem eine schriftliche Ausfertigung erforderlich, die gebunden sein muss und in Bachelor-Studienfächern in zweifacher Ausführung, in Master-Studienfächern in dreifacher Ausführung abzugeben ist. 5Details werden in der Modulbeschreibung geregelt.
(11) 1Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 2Am Ende der Thesis hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er oder sie die Thesis selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. 3Diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung muss sowohl in die elektronisch eingereichte Thesis integriert sein, als auch ausgedruckt und versehen mit einer Unterschrift im Original vorgelegt werden; bei der Abgabe der Thesis zusätzlich in gedruckter und gebundener Fassung muss diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung in dieser Fassung eingebunden sein. 4Fehlt diese schriftliche Versicherung oder ist sie zwar vorhanden, entspricht jedoch nicht der Wahrheit, so ist die Thesis nicht bestanden („nicht ausreichend“, Note 5,0)
Für die Gestaltung des Titelblattes werden Word-Vorlagen angeboten. Die Formatvorlagen können für alle Fachbereiche des Instituts für Politikwissenschaft und Soziologie verwendet werden. Sie finden diese unter den Arbeitshinweisen zum Download bereitgestellt.
Bitte fügen Sie am Ende Ihrer Arbeit die auf den Seiten des Prüfungsamtes abrufbare "Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung" an, die im Original handschriftlich unterschrieben sein muss. Beachten Sie hierzu unbedingt die Ausführungen des oben aufgeführten Absatz 11.
Beachten Sie bitte, dass das Fehlen dieser Erklärung zum Nichtbestehen der Thesis führt!
9. Abgabe der Thesis und Benotung
Die Abgabe der Thesis erfolgt im Prüfungsamt. Geben Sie Ihre Thesis zusätzlich auch als elektronische Version auf einem Datenträger ab (CD, DVD oder USB-Stick). Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe der Arbeit unbedingt immatrikuliert sein müssen!
Bitte beachten Sie aufgrund der Coronapandemie die jeweils aktuellen Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamts hinsichtlich der Abgabe der Thesis!
Die Benotung erfolgt gemäß den Vorgaben aus § 26 Absatz 12 der ASPO 2015:
„Der Gutachter oder die Gutachterin bzw. die Gutachter und/oder Gutachterinnen werden vom zuständigen Prüfungsausschuss bestellt, wobei der Betreuer oder die Betreuerin der Thesis in der Regel als Gutachter oder Gutachterin fungiert. Mindestens ein Gutachter oder eine Gutachterin muss einer der das Studienfach anbietenden Fakultät angehören, sofern in den FSB keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich dieser Zugehörigkeit vorgenommen werden. Eine mit „nicht bestanden“(Bewertung mit „nicht ausreichend“, Note 5,0) bewertete Thesis ist durch einen zweiten Gutachter oder eine zweite Gutachterin zu bewerten. Vergeben die beiden Gutachter und/oder Gutachterinnen unterschiedliche Noten, versuchen sie zunächst, eine Einigung auf eine Note herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, werden die Noten der beiden Gutachter und/oder Gutachterinnen gemittelt. Sollte die so ermittelte Note nicht einer gemäß §31 Abs.1 Satz 3, Abs.2 möglichen Note entsprechen, ist diejenige Note der vorgenannten Regelung maßgeblich, die mathematisch näher an der ermittelten Note liegt. Im Zweifelsfall ist die dem Prüfling günstigere Note zu vergeben.“