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Institut für Politikwissenschaft und Soziologie

In 9 Schritten zur Bachelorthesis

In 9 Schritten zur Bachelorthesis“ (ASPO 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 20. März 2024)

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu Ihrer Bachelorthesis. Bitte lesen Sie alle neun Schritte aufmerksam durch!

Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2015/16 aufgenommen haben und daher nach älteren Prüfungsordnungen studieren beachten bitte die Regelungen der ASPO 2009, verfügbar auf den Internetseiten des Prüfungsamts.

 

1. Thema überlegen

Sie überlegen sich ein Thema und unternehmen eine Vorrecherche dazu.

2. Prüfer:in suchen

Ordnen Sie Ihr Thema einem Lehrbereich zu und suchen sich eine:n Prüfer:in im jeweiligen Lehrbereich.

Der bzw. die Prüfende entscheidet, ob er oder sie die Thesisbetreuung übernimmt. Dies kann zum Beispiel vom Studienfortschritt abhängen, Sie sollten sich also in einem höheren Semester befinden.

Gemäß §26 Absatz 1 der ASPO 2015 gilt:

„Die Bachelor- oder Master-Thesis ist eine Prüfungsleistung, die zeigen soll, dass der Prüfling dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Studienfaches oder der gewählten Studienfächer mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten und schriftlich zu dokumentieren.“

3. Antrag auf Zuteilung der Bachelorthesis ausfüllen

Entsprechend ASPO 2015 §26 Absatz 3, Satz 5 gilt:

„Das Thema der Thesis ist mit der Betreuerin oder dem Betreuer, bzw. mit den Betreuerinnen und/oder Betreuern zu vereinbaren und mit einer entsprechend von dieser Seite unterzeichneten Bestätigung dem Prüfungsausschuss vorzulegen.“

Drucken Sie daher den „Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-Thesis" für die ASPO 2015 aus. Das Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Füllen Sie den oberen Teil des Antrags aus gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Prüfenden aus und lassen Sie diesen unterschreiben. Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt verlangt eigenhändige Unterschriften!

4. Antrag, Notenspiegel und Immatrikulationsbescheinigung abgeben

Bringen Sie den im oberen Teil ausgefüllten und von Ihnen und Ihrem bzw. Ihrer Prüfer:in unterzeichneten Antrag ins Sekretariat des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie (Raum 02.104). Bringen Sie auch einen aktuellen Ausdruck Ihres Notenspiegels und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit. Der Prüfungsausschuss vervollständigt daraufhin den Antrag und leitet ihn an das Prüfungsamt weiter, wo die Anmeldung in WueStudy verbucht wird. Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag als Scan sowie den aktuellen Notenspiegel und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (jeweils im PDF-Format) per E-Mail an info-pss@uni-wuerzburg.de und Anja Harder (in CC, anja.harder@uni-wuerzburg.de) schicken.

Sie erhalten keine E-Mail-Benachrichtigung zur Weiterleitung Ihres Antrags an das Prüfungsamt. WueStudy meldet Ihnen allenfalls eine Statusänderung, Sie kontrollieren bitte unbedingt die WueStudy-Einträge (siehe 5.)

Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren wegen der verschiedenen Stationen auch mehrere Wochen dauern kann, insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit. Der Bearbeitungszeitraum der Thesis beginnt offiziell mit dem Datum der Zuteilung, Sie rechnen aber vorsichtshalber zehn Wochen ab Abgabe des Thesis-Antrags.

5. Anmeldung überprüfen und Bearbeitungszeitraum beachten

Das Prüfungsamt nimmt nun die Anmeldung im System vor. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Anmeldung in WueStudy erscheint! Überprüfen Sie bitte auch den dort eingetragenen Titel auf mögliche Fehler und wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an das Prüfungsamt. Mit dem Eintrag in WueStudy gelten Sie als informiert. Die Frist wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Für Ihre Bachelorthesis sind die formalen Angaben in WueStudy (Titel, Beginn der Bearbeitungszeit, Abgabedatum) maßgeblich. Der Bearbeitungszeitraum beträgt gemäß § 26 Absatz 5, Satz 1 der ASPO 2015 zehn Wochen ab Zuteilung des Themas. Das genaue Abgabedatum können Sie in WueStudy einsehen.

6. Thesis verfassen, dabei mit Betreuer:in absprechen

Innerhalb der zehn Wochen, in denen Sie Ihre Thesis verfassen, sind immer wieder Absprachen mit Ihrem Betreuer nötig. Der Workload für die Bachelorthesis beträgt 300 Stunden (entspricht 10 ECTS-Punkten). Der Umfang sollte daher gemäß Studienfachbeschreibung ca. 40 Seiten betragen. Genaueres ist mit dem oder der Betreuenden zu klären!

7. Fall einer Prüfungsunfähigkeit

Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit gilt gem. § 26 Absatz 5, Satz 4:

„Auf Antrag des Prüflings kann der jeweilige Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer bzw. mit den Betreuerinnen und/oder Betreuern in begründeten, vom Prüfling nicht zu vertretenden Fällen die Bearbeitungszeit in der Regel um bis zu vier Wochen bei einer Bachelor-Thesis bzw. zwei Monate bei einer Master-Thesis verlängern.“

8. Vor der Abgabe Formalia beachten

Vor der Abgabe beachten Sie bitte unbedingt die Formalia, die in §26 Absatz 10 und Absatz 11 der ASPO 2015 festgelegt sind:

(10) „Die Thesis muss paginiert sowie mit einem Titelblatt und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. In Bachelor-Studienfächern ist eine Ausfertigung in Form einer Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium beizufügen; in Masterstudienfächern sind zwei Ausfertigungen erforderlich. Mit Bereitstellung einer Upload-Funktion im zentral bereitgestellten IT-System ist die Datei einmal hochzuladen. Sofern die Betreuerin oder der Betreuer der Thesis es bei der Vergabe des Themas der Thesis fordert, ist zudem eine schriftliche Ausfertigung erforderlich, die gebunden sein muss und in Bachelor-Studienfächern in zweifacher Ausführung, in Master-Studienfächern in dreifacher Ausführung abzugeben ist. Details werden in der Modulbeschreibung geregelt.

Anmerkung: Bis dato existiert leider keine Upload-Funktion.

Für die Gestaltung des Titelblattes werden Word-Vorlagen angeboten. Die Formatvorlagen können für alle Fachbereiche des Instituts für Politikwissenschaft und Soziologie verwendet werden. Sie finden diese unter den Arbeitshinweisen  zum Download bereitgestellt.

(11) „Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Am Ende der Thesis hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Thesis selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung muss sowohl in die elektronisch eingereichte Thesis integriert sein, als auch ausgedruckt und versehen mit einer Unterschrift im Original vorgelegt werden; bei der Abgabe der Thesis zusätzlich in gedruckter und gebundener Fassung muss diese Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung in dieser Fassung eingebunden sein. Fehlt diese schriftliche Versicherung oder ist sie zwar vorhanden, entspricht jedoch nicht der Wahrheit, so ist die Thesis nicht bestanden („nicht ausreichend“, Note 5,0).“

Das Formular für die Versicherung zur Leistungserbringung (Declaration of Authorship) finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamts . Es gibt mittlerweile auch eine Fassung auf Englisch (hierzu vorher die Homepage auf englische Sprache umschalten).

9. Abgabe der Thesis und Benotung

Die Abgabe der Thesis erfolgt im Prüfungsamt. Bei Rückfragen zum Abgabemodus, dem genauen Termin (Öffnungszeiten des Prüfungsamts beachten) oder Ort der Abgabe wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe der Arbeit unbedingt immatrikuliert sein müssen!

Die Benotung erfolgt gemäß den Vorgaben aus § 26 Absatz 12 der ASPO 2015:

„Die Bachelor-Thesis ist in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Abgabe durch eine Gutachterin oder einen Gutachter, die Master-Thesis ist in der Regel innerhalb von zehn Wochen nach ihrer Abgabe durch zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter zu bewerten. Die Gutachterin oder der Gutachter bzw. die Gutachterinnen und/oder Gutachter werden vom zuständigen Prüfungsausschuss bestellt, wobei die Betreuerin oder der Betreuer der Thesis in der Regel als Gutachterin oder Gutachter fungiert. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss einer der das Studienfach anbietenden Fakultät angehören, sofern in den FSB keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich dieser Zugehörigkeit vorgenommen werden. Eine mit „nicht bestanden“ (Bewertung mit „nicht ausreichend“, Note 5,0) bewertete Thesis ist durch eine zweite Gutachterin oder einen zweiten Gutachter zu bewerten. Vergeben die beiden Gutachterinnen und/oder Gutachter unterschiedliche Noten, versuchen sie zunächst, eine Einigung auf eine Note herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, werden die Noten der beiden Gutachterinnen und/oder Gutachter gemittelt. 7 Sollte die so ermittelte Note nicht einer gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 möglichen Note entsprechen, ist diejenige Note der vorgenannten Regelung maßgeblich, die mathematisch näher an der ermittelten Note liegt. Im Zweifelsfall ist die dem Prüfling günstigere Note zu vergeben.“

 

Viel Erfolg!

(Fachstudienberatung PSS, Stand 07.03.2025)