BAföG
Nachweis über Ihren Studienfortschritt
BAföG-Empfänger:innen müssen in der Regel nach dem dritten oder vierten Fachsemester einen Nachweis über Ihren Studienfortschritt erbringen (Formblatt 5). Das Formblatt ist auch auf den Seiten des Studierendenwerks zu finden.
Zuständig für die Bestätigung Ihres Leistungsstands ist am IPS die Fachstudienberatung. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Sie füllen den oberen Teil des Formblatts mit den Angaben zu Ihrer Person sowie Ihren Studienfächern selbst aus und reichen das Formular samt WueStudy-Leistungsübersicht („Alle Studien- und Prüfungsleistungen“, die Liste mit allen bestandenen, nicht bestandenen und angemeldeten Prüfungen) als PDF-Datei per E-Mail an anja.harder@uni-wuerzburg.de und info-pss@uni-wuerzburg.de ein (vom stud-mail-account aus, keine privaten Absender). Alternativ zur Bearbeitung per E-Mail können Sie auch die offene Sprechstunde von Frau Harder besuchen (mit allen Unterlagen in Papierform!), die Sprechzeiten finden Sie auf der Institutshomepage und per Aushang am Infobrett PSS sowie im Glaskasten neben Raum 02.112.
Die beste Zeit für die Ausstellung des Nachweises ist im Sommersemester der Juni/Juli, im Wintersemester der Januar/Februar, jeweils nach erfolgter Anmeldung zu den Prüfungen des Semesters. Zur Berechnung des Leistungsstands wird die ECTS-Summe aller bereits bestandenen sowie der angemeldeten Prüfungen zugrunde gelegt. Bitte klären Sie vorab mit dem BAföG-Amt, welcher Leistungsstand genau bescheinigt werden soll und vergessen Sie nicht, das gewünschte Fachsemester sowie das Bescheinigungsdatum (31.03.xx oder 30.09.xx) auf dem Formular einzutragen. In der Regel wäre das Formblatt 5 in einem Sommersemester im 4. Fachsemester im Juni oder Juli einzureichen, die Bescheinigung des Leistungsstands wäre zum 30.09. gültig. Es gibt jedoch abweichende Vorgaben des BAföG-Amts, z.B. nach einem Fachwechsel. Hier legt häufig das BAföG-Amt die Hochschulsemester zugrunde, sodass Ihre WueStudy-Übersicht möglicherweise das 3. Fachsemester ausweist, Sie aber die Bescheinigung zum 4. Fachsemester benötigen. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid benötigen, etwa weil mit dem BAföG-Amt eine Sonderregelung aufgrund von Krankheit o.ä. vereinbart wurde, teilen Sie uns das bitte in der E-Mail mit.
Am IPS wurden keine konkreten ECTS-Werte zur Beurteilung des Leistungsstands festgelegt. Sollten Sie unsicher sein, dürfen Sie selbstverständlich mit den o.a. Unterlagen die offene Sprechstunde besuchen, in der Regel kann das Formblatt vor Ort ausgefüllt und abgezeichnet werden.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine E-Mail mit dem vervollständigten Formular als Anhang.
Weitere Informationen
Generelle Anfragen richten Sie bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.
(Fachstudienberatung PSS, Stand 07.03.2025)